Als betroffene Person haben Sie umfassende Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können Sie jederzeit und kostenfrei geltend machen. Wir werden Ihre Anfragen zeitnah und vollständig bearbeiten.
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen über die Verarbeitungsumstände. Die Auskunft umfasst auch Kopien der verarbeiteten Daten.
Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO)
Sie können von uns die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Außerdem haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Dies ist besonders wichtig für die Genauigkeit Ihrer Finanzplanung.
Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die unverzügliche Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer sofortigen Löschung entgegenstehen können. In solchen Fällen werden die Daten für andere Zwecke gesperrt.
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall werden die Daten zwar gespeichert, aber nicht mehr aktiv verarbeitet, außer Sie willigen ein oder es bestehen andere rechtliche Gründe.
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem können Sie verlangen, dass wir diese Daten einem anderen Verantwortlichen übermitteln, soweit dies technisch machbar ist.
So können Sie Ihre Rechte ausüben
Für die Ausübung Ihrer Rechte kontaktieren Sie uns bitte schriftlich unter der oben angegebenen Adresse oder per E-Mail an info@arazylpyrex.sbs. Wir werden Ihre Anfrage innerhalb eines Monats bearbeiten und Sie über die ergriffenen Maßnahmen informieren. In komplexeren Fällen kann sich diese Frist um weitere zwei Monate verlängern.